Indien Arbeitsvisum mit Mehrfacheinreise bis zu 2 Jahre
Das Indien Arbeitsvisum unterscheidet sich vor allem im Aufgabenfeld vom Geschäftsvisum. Es ist zum Beispiel für Techniker oder sonstige Experten geeignet, die eine Arbeit in Indien aufnehmen wollen. Um das Visum Indien für eine Arbeitsstelle zu erhalten, ist der Nachweis einer Beschäftigung bei Ihrer Firma in Deutschland, für die Sie in Indien tätig werden bzw. bei einer indischen Firma erforderlich. Das Visum wird nicht pauschal für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, sondern wird gekoppelt an die Dauer des Projekts oder für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren gewährt (bei öffentlichen Projekten bis zu 5 Jahren). Voraussetzung für das Arbeitsvisum ist ein Jahresgehalt von mindestens US$ 25.000. Es besteht die Möglichkeit, das Arbeitsvisum ggf. in Indien zu verlängern.
Erforderliche Unterlagen für das Indien Visum zur Arbeitsaufnahme:
- Kopie des Arbeitsvertrages mit dem deutschen bzw. mit dem indischen Unternehmen.
- Kopie des Handelsregisterauszugs des indischen Unternehmens bzw. der indischen Niederlassung der deutschen Firma.
- Zeugniskopie der höchsten akademischen bzw. beruflichen Qualifikation des Arbeitnehmers.
- Einladungsschreiben des indischen Unternehmens bzw. der indischen Zweigstelle des deutschen Unternehmens. Die Einladung sollte die Art und Dauer der Tätigkeit und die Passnummer des Antragstellers/der Antragstellerin enthalten. Das Schreiben wird in der Regel an den deutschen Arbeitgeber gerichtet. Wenn Sie selbstständig tätig sind, sind Sie selbst der Adressat. Das Einladungsschreiben sollte auf Englisch verfasst werden.
- Entsendungsschreiben des deutschen Unternehmens. In diesem Dokument müssen Name und Passnummer des Reisenden, sein Beruf, der Zweck der Reise und der genaue Einsatzort enthalten sein. Als Adressat ist die Botschaft der Republik Indien anzugeben. Sofern Sie selbständig sind, können Sie dieses Schreiben auch an sich selbst richten.
Das aktuelle Antragsformular Indien Visum können Sie sich hier herunterladen.